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Auto ohne Pickerl verkaufen: Was ist möglich?

Das „Pickerl“ ist die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz. Läuft sie ab, heißt das nicht, dass sich das Fahrzeug nicht mehr verkaufen lässt – es verändert nur die Rahmenbedingungen.

Verkauf ist grundsätzlich möglich

Ein Fahrzeug ohne gültige §57a-Begutachtung kann verkauft werden. Wichtig ist Transparenz: Geben Sie offen an, dass keine gültige Begutachtungsplakette vorliegt. Wir kaufen solche Fahrzeuge regelmäßig an, die fehlende Begutachtung fließt lediglich in die Bewertung ein.

Was Sie beachten sollten

  • Ohne gültige Begutachtung gelten für die Verwendung des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr besondere Vorgaben. Klären Sie vorab, wie das Auto zum Termin kommt – oder lassen Sie es abholen.
  • Bekannte Mängel offenlegen. Das schafft Vertrauen und verhindert spätere Diskussionen.
  • Ältere Gutachten, Servicebelege und Reparaturrechnungen mitnehmen – sie helfen bei der Einschätzung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zur §57a-Begutachtung erteilen ermächtigte Begutachtungsstellen und die zuständigen Behörden; einen amtlichen Überblick bietet oesterreich.gv.at.

Lohnt sich das Pickerl vor dem Verkauf?

Das hängt vom Fahrzeug ab. Bei einem technisch soliden Auto kann eine frische Begutachtung die Abwicklung erleichtern. Sind größere Reparaturen nötig, übersteigen die Kosten häufig den Effekt auf den Preis. Beim Verkauf an uns ist eine Begutachtung keine Voraussetzung.

Mehr zur Preisbildung lesen Sie unter Welche Faktoren den Fahrzeugwert bestimmen. Den vollständigen Ablauf erklären wir unter Ablauf des Fahrzeugankaufs.

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